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Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen Eventservice

Patricia Bachmeier und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, welche die Vermietung von

Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen zum Gegenstand haben.

2. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Individuelle Vereinbarungen gehen den Allgemeinen

Geschäftsbedingungen in jedem Falle vor. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

Die Angebote von Eventservice Patricia Bachmeier sind unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform

und ist für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang der Auftragserteilung bindend. Eventservice Patricia Bachmeier ist in der

Entscheidung über die Annahme frei.

 

§ 3 Mietzeit

Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenstände im Lager von Eventservice Patricia Bachmeier

(Mietbeginn) und den vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von Eventservice Patricia Bachmeier (Mietende)

ein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde, Eventservice Patricia Bachmeier oder ein Dritter den Transport durchführt.

 

§ 4 Vergütung

1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt der in der jeweils bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste von Eventservice Patricia

Bachmeier enthaltene Mietpreis als vereinbart.

2. Ist in Verträgen über zusätzliche Dienstleistungen, wie z. B. Anlieferung, Montage und Betreuung durch Fachpersonal, die Höhe des

Entgelts nicht geregelt, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.

 

§ 5 Transport

1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, schuldet Eventservice Patricia Bachmeier nicht den Transport der Mietgegenstände.

Übernimmt Eventservice Patricia Bachmeier den Transport der Mietgegenstände durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen

Eventservice Patricia Bachmeier und dem Kunden, kann Eventservice Patricia Bachmeier den Transport nach eigener Wahl selbst oder

durch Dritte durchführen. Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten § 9 Abs. 1 und 2.

2. Lässt Eventservice Patricia Bachmeier den Transport von einem Dritten durchführen, hat der Kunde vorrangig den Dritten wegen

etwaiger Schadensersatzansprüche in Anspruch zu nehmen. Der Kunde kann zu diesem Zweck die Abtretung von Eventservice Patricia

Bachmeier gegen den Dritten zustehenden Ansprüche in demjenigen Umfang verlangen, in dem Eventservice Patricia Bachmeier dem

Kunden gegenüber gemäß § 9 Abs. 1 und 2 zur Haftung verpflichtet ist.

 

§ 6 Stornierung durch den Kunden

1. Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages) durch den Kunden ist nach Maßgabe der nachstehenden Regelung möglich. Die

Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, die Vergütung gemäß § 4 nach folgender Staffel als Schadenersatz an

Eventservice Patricia Bachmeier zu zahlen:

Stornierung 30 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 20% von der Gesamtsumme

Stornierung 10 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 50% von der Gesamtsumme

Stornierung 3 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 80% von der Gesamtsumme.

3. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Eventservice Patricia Bachmeier maßgeblich. Die

Schadensersatzverpflichtung entfällt insoweit, als der Kunde nachweist, dass Eventservice Patricia Bachmeier kein Schaden oder ein

Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

 

§ 7 Zahlung

1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung ohne Abzüge/Skonti im Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns fällig.

Vergütungen für sonstige Leistungen sind ebenfalls bei Vertragsbeginn fällig. Eventservice Patricia Bachmeier ist zur Übergabe der

Mietgegenstände an den Kunden nur im Falle der vorherigen vollständigen Zahlung der Vergütung verpflichtet. Für die Rechtzeitigkeit

von Zahlungen ist in jedem Fall der Eingang des Geldes bei Eventservice Patricia Bachmeier maßgeblich.

2. Im Falle nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Kunde mindestens die Fälligkeitszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung

eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist der Kunde nur bezüglich bzw. mit einer unbestrittenen oder

rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, die auf diesem Vertragsverhältnis

beruhen, bleibt der Kunde uneingeschränkt berechtigt.

 

§ 8 Gebrauchsüberlassung und Mängel

1. Bei den von Eventservice Patricia Bachmeier vermieteten Gegenständen handelt es sich um technisch aufwendige und

dementsprechend störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung durch technisch

geschultes Personal erfordern.

2. Eventservice Patricia Bachmeier wird die Mietgegenstände in ihrem Lager werktags in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch

geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit bereitstellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei

Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit

Eventservice Patricia Bachmeier unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand

der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt der

Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Die Anzeige bedarf der

Schriftform i.S.v. § 17.

3. Sind die Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher Mangel später, so kann der Kunde

nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst verursacht hat und /oder

gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 bis S. 3, § 16 Abs. 2 zur Instandhaltung - einschließlich Reparatur - verpflichtet ist. Eventservice Patricia

Bachmeier kann das Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstandes oder

durch Reparatur erfüllen. Der Kunde kann die Durchführung der Nachbesserung nur während des in § 8 Abs. 2 genannten Zeitraums

verlangen. Eventservice Patricia Bachmeier kann die Nachbesserung von der Erstattung der Transport-, Wege- und Arbeitskosten durch

den Kunden abhängig machen, wenn die Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist. Dies ist regelmäßig

der Fall, wenn sich die Mietgegenstände im Ausland befinden.

4. Ein Minderungs- oder Kündigungsrecht nach Maßgabe des §§ 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB steht dem Kunden nur zu, wenn der

Nachbesserungsversuch von Eventservice Patricia Bachmeier erfolglos geblieben ist oder Eventservice Patricia Bachmeier die

Nachbesserung mangels Kostenübernahme gemäß § 6 Abs. 3 S. 5 abgelehnt hat. Unterlässt der Kunde die Anzeige oder zeigt er den

Mangel verspätet an, kann der Kunde aufgrund des Mangels nicht mindern, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB kündigen oder

Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel

Eventservice Patricia Bachmeier zwar unverzüglich angezeigt hat, eine Nachbesserung innerhalb des unter § 6 Abs. 2 genannten

Zeitraums jedoch nicht möglich war. Im Falle einer unterlassenen oder verspäteten Anzeige ist der Kunde Eventservice Patricia

Bachmeier zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens verpflichtet. Jegliches Mitverschulden des Kunden an dem Mangel schließt

das Kündigungsrecht aus.

5. Sind mehrere Gegenstände vermietet, ist der Kunde zur Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund Mangelhaftigkeit eines

einzelnen Gegenstandes nur berechtigt, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die

Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.

6. Mietet der Kunde technisch aufwendig oder schwierig zu bedienende Geräte ohne die Inanspruchnahme des Eventservice Patricia

Bachmeier empfohlenen und angebotenen Fachpersonals an, steht dem Kunde ein Nachbesserungsanspruch nur im Falle des

Nachweises zu, dass für den Mangel keine Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich waren.

7. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderliche

öffentlich-rechtliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch Eventservice Patricia Bachmeier erfolgt, hat der

Mieter Eventservice Patricia Bachmeier zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Eventservice Patricia

Bachmeier haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.

 

§ 9 Schadensersatz

1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob

fahrlässiger Pflichtverletzung durch Eventservice Patricia Bachmeier, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.

Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Für typische, vorhersehbare

Schäden, haftet Eventservice Patricia Bachmeier darüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln

eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Eventservice Patricia

Bachmeier, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu

Gunsten der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von Eventservice Patricia Bachmeier.

2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen

Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

§ 10 Verpflichtung zum Haftungsausschluß zugunsten von Eventservice Patricia Bachmeier.

Der Kunde hat eine inhaltlich der Regelung des § 9 entsprechende Haftungsbeschränkung mit seinen Vertragspartnern (Künstler,

Sportler, Zuschauer etc.) auch für deliktische Ansprüche zugunsten von Eventservice Patricia Bachmeier zu vereinbaren. Soweit

Eventservice Patricia Bachmeier infolge der Nichtumsetzung der vorgenannten Verpflichtung auf Schadensersatz in Anspruch

genommen wird, hat der Kunde Eventservice Patricia Bachmeier von diesen Schadensersatzansprüchen freizuhalten.

 

§ 11 Pflichten des Kunden während der Mietzeit

1. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Sofern der Kunde kein Servicepersonal von Eventservice Patricia

Bachmeier gebucht hat, muss der Kunde alle während der Mietzeit notwendigen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fachgerecht

auf seine Kosten durchführen lassen. Insbesondere hat der Kunde die während des Mietgebrauchs entstehenden Mängel an

Leuchtmitteln und Lautsprechermembranen zu beheben. Darüber hinaus hat der Kunde alle von ihm schuldhaft verursachten Mängel zu

beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen.

2. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen

aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal von Eventservice Patricia Bachmeier angemietet, hat

der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere der berufsgenossenschaftlichen

Unfallverhütungsvorschriften und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.

3. Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden

infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder - schwankungen hat der Kunde einzustehen.

 

§ 12 Versicherung

Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung,

Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.

 

§ 13 Rechte Dritter

Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfändungen und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter

frei zu halten. Er ist verpflichtet, Eventservice Patricia Bachmeier unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich von

solchen Maßnahmen Dritter zu benachrichtigen. Der Kunde hat die Kosten der Abwehr derartiger Eingriffe zu tragen, es sei denn, dass

die Eingriffe der Sphäre Eventservice Patricia Bachmeiers zuzuordnen sind.

 

§ 14 Kündigung von Mietverträgen

1. Ein Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt auch für vereinbarte Zusatzleistungen.

2. Zugunsten von Eventservice Patricia Bachmeier liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn

(a) sich die wirtschaftlichen Verhältnissen des Kundens wesentlich verschlechtert haben, z. B. wenn gegen ihn Pfändungen oder

sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein

außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird;

(b) der Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht;

(c) der Kunde im Falle eines nach Zeitabschnitten bemessenen und zu zahlenden Mietzinses mit der Zahlung des Mietzinses für zwei

aufeinander folgende Termine oder mit einem Gesamtbetrag in Höhe des für zwei Termine zu entrichtenden Mietzinses in Verzug gerät.

 

§ 15 Rückgabe der Mietgegenstände

1. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand im Lager von Eventservice Patricia

Bachmeier spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auf defekte

Mietgegenstände, insbesondere auf Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubehör.

2. Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen aller Mietgegenstände im Lager von Eventservice Patricia Bachmeier abgeschlossen.

Eventservice Patricia Bachmeier behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht

als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.

3. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der Kunde Eventservice Patricia Bachmeier hiervon unverzüglich schriftlich zu

unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte

Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung zu entrichten.

Diese Vergütung ist dadurch zu ermitteln, dass der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten

Mietzeit geteilt wird. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

4. Im Falle der schuldhaften Beschädigung oder des Verlusts von Vermietgegenständen hat der Kunde Eventservice Patricia Bachmeier

die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert zu erstatten. Daneben hat der Kunde die etwaig

anfallenden Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Sachverständigengebühren, Vermietausfall sowie eine

Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.

5. Im Falle des Verlusts oder der schuldhaften Beschädigung von Leuchtmitteln oder anderem Kleinteilzubehör hat der Kunde

Eventservice Patricia Bachmeier den Neuwert zu erstatten, es sei denn der Kunde weist nach, dass Eventservice Patricia Bachmeier

kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

§ 16 Langfristig vermietete Gegenstände

1. Soweit die vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt oder der Kunde die Mietgegenstände aufgrund verspäteter Rückgabe

länger als zwei Monate in Besitz hat, gelten ergänzend die Bestimmungen dieses Paragraphen.

2. Dem Kunden obliegt die Instandhaltung und - soweit erforderlich - auch die Instandsetzung der Mietgegenstände.

3. Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände

selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. Eventservice Patricia Bachmeier erteilt auf Wunsch des Kunden Auskunft über

anstehende Prüfungs- und Wartungstermine.

4. Gibt der Kunde die Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 2 und

3 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist Eventservice Patricia Bachmeier ohne weitere Mahnungen und Fristsetzungen

berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Kunden vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen.

 

§ 17 Schriftform

Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird diese auch durch Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) sowie

durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, gewahrt.

 

§ 18 Schlussbestimmungen

1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein,

wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise

diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Eventservice Patricia Bachmeier und dem Kunden gilt das Recht der

Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen

Warenverkehr (CISG). Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

4. Erfüllungsort ist der Sitz von Eventservice Patricia Bachmeier.

5. Gerichtsstand, auch für Scheck- und Urkundenprozesse, ist, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, der Geschäftssitz

von Eventservice Patricia Bachmeier. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,

nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder

gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

Patricia Bachmeier
Südring 23
56412 Ruppach-Goldhausen
Telefon: 02602 – 16915
www.Eventservice-mb.de
e-mail: p.bachmeier@eventservice-mb.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der

Eventservice Patricia Bachmeier und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, welche den Verkauf

von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von Eventservice Patricia Bachmeier zum

Gegenstand haben.

2. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Individuelle Vereinbarungen gehen den allgemeinen Bedingungen in

jedem Falle vor. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Solche AGB gelten nur, wenn

Eventservice Patricia Bachmeier diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

Die Angebote von Eventservice Patricia Bachmeier sind unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform

und ist für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang der Auftragserteilung bindend. Eventservice Patricia Bachmeier ist in der

Entscheidung über die Annahme frei.

 

§ 3 Preise

1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, versteht sich der Kaufpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der

Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist in dem angebotenen Kaufpreis die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.

2. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten.

 

§ 4 Lieferung

1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt Eventservice Patricia Bachmeier Transportmittel und Transportwege, ohne dafür

verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird.

2. Eventservice Patricia Bachmeier darf Bestellungen in Teillieferungen erfüllen, die jeweils gesondert zu bezahlen sind. Wird die

Bezahlung einer Teilmenge verzögert, so dann Eventservice Patricia Bachmeier die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen.

3. Liefertermine und Lieferfristen müssen von Eventservice Patricia Bachmeier ausdrücklich schriftlich bestätigt werden und gelten nur

als annähernd vereinbart. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zu seinem Ablauf das Lager von Eventservice Patricia

Bachmeier verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt ist.

4. Bei höherer Gewalt, Streiks, Rohstoffmangel oder Betriebsstörungen verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend. In diesem Fall

oder wenn Umstände bei den Lieferanten von Eventservice Patricia Bachmeier eintreten, die zu einer Verzögerung der Leistung führen

und die Ware von Eventservice Patricia Bachmeier nicht beschafft werden kann, ist Eventservice Patricia Bachmeier berechtigt, vom

Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden hat Eventservice Patricia Bachmeier sich dazu zu erklären, ob Eventservice Patricia

Bachmeier von dem Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist liefern wird. Der Kunde

ist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt

hat und diese ungenutzt verstrichen ist.

5. Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferzeit stehen dem Kunden nur zu, wenn er Eventservice Patricia Bachmeier

eine Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und die Lieferzeitüberschreitung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

Pflichtverletzung durch Eventservice Patricia Bachmeier, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Für typische,

vorhersehbare Schäden haftet Eventservice Patricia Bachmeier darüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder

vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch

Eventservice Patricia Bachmeier, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht worden sind.

 

§ 5 Gefahrübergang

1. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung

der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst

zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung

der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

§ 6 Zahlungsbedingungen

1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von Eventservice Patricia Bachmeier

spesenfrei innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug auszugleichen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde

in Zahlungsverzug. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist in jedem Fall der Eingang des Geldes bei Eventservice Patricia Bachmeier

maßgeblich.

2. Im Falle nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Kunde mindestens die Fälligkeitszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung

eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist der Kunde nur bezüglich bzw. mit einer unbestrittenen oder

rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, die auf diesem Vertragsverhältnis

beruhen, bleibt der Kunde uneingeschränkt berechtigt.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB behält sich Eventservice Patricia Bachmeier das Eigentum an der Ware bis

zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB behält sich Eventservice

Patricia Bachmeier das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden

Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der

Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, Eventservice Patricia Bachmeier einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie

etwaigen Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen

Wohnsitzwechsel hat der Kunde Eventservice Patricia Bachmeier unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

4. Eventservice Patricia Bachmeier ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder

bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5. Ist der Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräussern. Er tritt

Eventservice Patricia Bachmeier bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die

Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Eventservice Patricia Bachmeier nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der

Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Eventservice Patricia Bachmeier behält sich jedoch vor, die Forderung selbst

einzuziehen, soweit der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag von Eventservice Patricia

Bachmeier . Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die Eventservice Patricia Bachmeier nicht gehören, so erwirbt Eventservice

Patricia Bachmeier an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Eventservice Patricia Bachmeier gelieferten

Ware zu den sonstigen Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen Eventservice Patricia Bachmeier nicht gehörenden

Gegenständen, vermischt wird.

 

§ 8 Gewährleistung

1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist

für die Mängelhaftung ein Jahr, für neu hergestellte Sachen zwei Jahre beträgt. Schadensersatzansprüche für Mängel an gebrauchten

Sachen verjähren in einem Jahr.

2. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände an einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erfolgt unter Ausschluss jeglicher

Mängelhaftung von Eventservice Patricia Bachmeier. § 444 (Haftungsausschluß) bleibt unberührt.

3. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, leistet Eventservice Patricia Bachmeier für Mängel neuer Gegenstände mit

folgender Maßgabe Gewähr:

(a) Die Gewährleistung umfasst zunächst ausschließlich nach Wahl von Eventservice Patricia Bachmeier die Nachbesserung oder

Ersatzlieferung.

(b) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder

Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur

geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(c) Der Unternehmer muss den Mangel innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist

die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel war nicht erkennbar. Zeigt sich ein

Mangel später, muss dieser ebenfalls innerhalb einer Frist von sieben Tagen schriftlich angezeigt werden. Zur Fristwahrung genügt die

rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den

Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(d) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

(e) Bei Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gilt als Beschaffenheit der Ware nur die Produktbeschreibung des Herstellers als

vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße

Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

 

§ 9 Schadensersatz

1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob

fahrlässiger Pflichtverletzung durch Eventservice Patricia Bachmeier, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.

Für typische, vorhersehbare Schäden haftet EVENTSERVICE PATRICIA BACHMEIER darüber hinaus auch, wenn sie durch grob

fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten durch Eventservice Patricia Bachmeier ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden sind.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von Eventservice Patricia

Bachmeier.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die

Haftungsbeschränkungen nicht bei Eventservice Patricia Bachmeier zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit.

 

§ 10 Schriftform

Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird diese auch durch Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) sowie

durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, gewahrt.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein,

wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise

diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Eventservice Patricia Bachmeier und dem Kunden gilt das Recht der

Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen

Warenverkehr (CISG). Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

4. Erfüllungsort ist der Sitz von Eventservice Patricia Bachmeier.

5. Gerichtsstand, auch für Scheck- und Urkundenprozesse, ist, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, der Geschäftssitz

von Eventservice Patricia Bachmeier. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,

nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder

gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

Patricia Bachmeier
Südring 23
56412 Ruppach-Goldhausen
Telefon: 02602 – 16915
www.Eventservice-mb.de
e-mail: p.bachmeier@eventservice-mb.de


Stand: 05.09.2025

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Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. 
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei 
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium 
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber. 
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

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56412 Ruppach-Goldhausen

Telefon 0 26 02 / 1 69 15

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